Vermittlung in stationäre Rehabilitation Sucht
Fachkliniken mit dem Schwerpunkt Suchtbehandlung können Ihnen helfen, zu einem suchtmittelfreien Leben zu gelangen. Die stationäre Behandlung einer Abhängigkeitserkrankung ist eine Rehabilitationsleistung und wird von Ihnen, gemeinsam mit uns, beim zuständigen Kostenträger beantragt.
Wir bereiten mit Ihnen gemeinsam die stationäre Therapie (Stationäre Rehabilitation Sucht) vor. In der gesamten Zeit der Vorbereitung unterstützen wir Sie dabei, gut vorbereitet Ihre stationäre Behandlung beginnen zu können. Wir klären, wer der Kostenträger der Behandlung ist (Rentenversicherung, Krankenkasse, Beihilfestelle usw.) und stellen mit Ihnen gemeinsam die Kostenübernahmeanträge. Das erforderliche ärztliche Gutachten wird ebenfalls von uns eingeleitet.
Und so sieht Ihr Weg in die stationäre Therapie aus...
In unserer Sprechstunde erhalten Sie ausführliche Informationen über die verschiedenen Formen der Entwöhnungsbehandlungen. Wir besprechen gemeinsam, was die für Sie am besten passende Form der Suchtbehandlung ist und Sie erhalten von ihrer Beraterin oder ihrem Berater gegebenenfalls ein schriftliches Anmeldungs- und Informationsblatt, auf dem vermerkt ist, ab wann Sie die Vorbereitungsgruppe auf stationäre Therapie besuchen können.
Unsere Vorbereitungsgruppe auf stationäre Therapie trifft sich wöchentlich
Donnerstags 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Sie besuchen diese Gruppe in der gesamten Zeit der Vorbereitung auf Ihre stationäre Therapie. Hier werden alle Schritte Ihres Antragsverfahren koordiniert. Darüber hinaus erhalten Sie ausführliche Informationen über die verschiedenen Fachkliniken, Lernen das stationäre therapeutische Angebot kennen und erhalten Unterstützung für Ihr Anliegen, ohne Suchtmittel zu leben.
Von den Leitern*innen der Vorbereitungsgruppe erhalten Sie Ihre Termine für die Einzelgespräche, die zur Beantragung der Kostenübernahme erforderlich sind. Im Rahmen dieser Gespräche erstellt Ihr/e Einzelberater*in ein psychosoziales Gutachten, den sogenannten Sozialbericht. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit, alle anderen persönlichen Fragen und Anliegen, die Ihre stationäre Therapie betreffen, zu besprechen. Bei Privatversicherten erfolgt die Antragsstellung in der Regel durch ein Facharzt unserer Einrichtung. Hier ist häufig kein Sozialbericht erforderlich.
Von Ihrer/m Einzelberater*in erhalten Sie Ihre schriftlichen Unterlagen für Ihre persönliche Beantragung der Behandlung beim zuständigen Kostenträger.
Als letzten Schritt sprechen Sie Ihren Hausärzt*ärztin an, ein ärztliches Gutachten zu erstellen. Das hierfür erforderliche Formular erhalten Sie von uns. Danach werden Ihre gesamten Antragsunterlagen zur Bearbeitung an den zuständigen Kostenträger übersandt.
Sprechstunden
Suchtberatung für Bonner Bürger*innen
In unseren Sprechstunden nehmen wir uns Zeit, um mit Ihnen in Ruhe über Ihre Fragen und Anliegen zu reden. Wenn Sie zu einem persönlichen Gespräch in unsere Sprechstunden kommen möchten, ist dies zu den unten angegebenen Zeiten ohne vorherige Anmeldung möglich. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, beantworten wir diese gerne telefonisch oder per E-Mail.
Montag | 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Freitag | 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Von Montag, den 23.12.2024 bis einschließlich Dienstag, den 31.12.2024 bleibt die Fachambulanz Sucht geschlossen. In dieser Zeit finden keine Sprechstunden statt.
Ab Donnerstag, den 2. Januar 2025 sind wir wieder für Sie da.