Vorbereitung auf Ambulante Therapie
Kommen Sie zu uns, wenn Sie ein akutes Suchtproblem haben und versuchen möchten, mit einer ambulanten Therapie den Weg in ein suchtmittelfreies Leben zu finden.
Wir bereiten mit Ihnen gemeinsam die ambulante Therapie (Ambulante Rehabilitation Sucht - ARS) vor. In der gesamten Zeit der Vorbereitung unterstützen wir Sie dabei, ihre Suchtmittelfreiheit zu festigen. Wir klären, wer der Kostenträger der Behandlung ist (Rentenversicherung, Krankenkasse, Beihilfestelle usw.) und stellen mit Ihnen gemeinsam die Kostenüberrnahmeanträge. Das erforderliche ärztliche Gutachten wird ebenfalls von uns eingeleitet.
Und so sieht Ihr Weg in die ambulante Therapie aus...
In unserer Sprechstunde erhalten Sie ausführliche Informationen über die ambulante Suchttherapie der Fachambulanz Sucht. Wir besprechen gemeinsam, was die für Sie am besten passende Form der Suchtbehandlung ist und Sie erhalten von ihrer Beraterin oder ihrem Berater gegebenenfalls ein schriftliches Anmeldungs- und Informationsblatt, auf dem vermerkt ist, ab wann Sie die Vorbereitungsgruppe auf Ambulante Therapie besuchen können.
Unsere Vorbereitungsgruppe trifft sich wöchentlich
Dienstags 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Sie besuchen diese Gruppe in der gesamten Zeit der Vorbereitung Ihrer Ambulanten Rehabilitation Sucht. Hier werden alle Schritte Ihres Antragsverfahren koordiniert. Darüber hinaus erhalten Sie ausführliche Informationen über die Behandlung in unserer Einrichtung, lernen andere Gruppenmitglieder kennen und erhalten persönliche Unterstützung für Ihr Anliegen, ohne Suchtmittel zu leben.
Von den Leitern*innen der Vorbereitungsgruppe erhalten Sie Ihre Termine für die Einzelgespräche, die zur Beantragung der Kostenübernahme erforderlich sind. Im Rahmen dieser Gespräche erstellt Ihre Einzelberaterin oder Ihr Einzelberater ein psychosoziales Gutachten, den sogenannten Sozialbericht. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit, alle anderen persönlichen Fragen und Anliegen, die Ihre Ambulante Rehabilitation betreffen, zu besprechen. Bei Privatversicherten erfolgt die Antragsstellung durch eine Fachärztin unserer Einrichtung. Hier ist häufig kein Sozialbericht erforderlich.
Von Ihrer Einzelberaterin oder Ihrem Einzelberater erhalten Sie Ihre schriftlichen Unterlagen für Ihre persönliche Beantragung der Behandlung beim zuständigen Kostenträger.
Als letzten Schritt leiten wir eine ärztliche Begutachtung durch einen Gutachter der Deutschen Rentenversicherung Bund oder durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt ein. Danach werden Ihre Antragsunterlagen zur Bearbeitung an den zuständigen Kostenträger übersandt.
Sprechstunden
Suchtberatung für Bonner Bürger*innen
In unseren Sprechstunden nehmen wir uns Zeit, um mit Ihnen in Ruhe über Ihre Fragen und Anliegen zu reden. Wenn Sie zu einem persönlichen Gespräch in unsere Sprechstunden kommen möchten, ist dies zu den unten angegebenen Zeiten ohne vorherige Anmeldung möglich. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, beantworten wir diese gerne telefonisch oder per E-Mail.
Montag | 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Freitag | 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Von Montag, den 23.12.2024 bis einschließlich Dienstag, den 31.12.2024 bleibt die Fachambulanz Sucht geschlossen. In dieser Zeit finden keine Sprechstunden statt.
Ab Donnerstag, den 2. Januar 2025 sind wir wieder für Sie da.