Betreuungsweisung

Straffällig gewordene Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 14 bis 20 Jahren (zum Zeitpunkt der Straftat), nehmen auf Grund der richterlichen Weisung über die Jugendhilfe im Strafverfahren Kontakt zu diesem Hilfeangebot auf. Nach Erarbeitung eines Kontraktes, in dem insbesondere Bezug genommen wird auf die Auswirkungen des Suchtmittelkonsums, der nicht stoffgebundenen Sucht oder der psychischen Störung auf die psychosoziale Situation des Jugendlichen/Heranwachsenden, erfolgt die Fallübernahme durch update im Auftrag der Jugendhilfe im Strafverfahren.

Gesetzliche Grundlage für die Betreuungsweisung - Schwerpunkt: Sucht und/oder psychische Störungen (BTW) sind die §§ 10 und 38 JGG unter Bezugnahme auf §§, 27, 30, 41 und 52 SGB VIII.

Ziel der Hilfemaßnahme ist es, durch den Aufbau wesentlicher Schutzfaktoren und die Verminderung vorhandener Risikofaktoren bei den gefährdeten jungen Menschen eine psychosoziale und gesundheitliche Stabilität wieder herzustellen oder zu entwickeln, der Chronifizierung eines riskanten oder abhängigen Konsumverhaltens entgegenzuwirken und weitere Straffälligkeit zu verhindern.

Im Rahmen der BTW erfahren die jungen Menschen Verständnis und Akzeptanz der Sucht oder psychischen Störung und deren Auswirkung auf alltagspraktische und psychosoziale Anforderungen. Sie erweitern ihr Wissen über Substanzen, Wirkungen, Risiken und mögliche Wechselwirkungen zwischen psychischen Störungen und einem problematischen Konsumverhalten (Psychoedukation). Darüber entwickeln sie ein individuelles Risikomanagement.

Die Mitarbeitenden der Fachstelle update unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Hilfe ermöglicht den Jugendlichen/Heranwachsenden daher eine intensive Auseinandersetzung und Sensibilisierung für das eigene Konsumverhalten in einem geschützten Rahmen und fördert so die eigene Veränderungsmotivation. Im Rahmen der Hilfe erhalten die Jugendlichen Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung adäquater Handlungsalternativen. Bei Bedarf erfolgt die Vermittlung in weiterführende suchtspezifische Hilfen wie Entgiftung oder Therapie oder die Anbindung an eine psychotherapeutische, psychiatrische bzw. medizinische Versorgung.

Darüber hinaus erhalten die jungen Menschen Unterstützung bei der Bewältigung altersentsprechender Entwicklungsaufgaben. Der Aufbau weiterer Schutzfaktoren erfolgt durch die Entwicklung einer schulischen/beruflichen Perspektive und die Integration in Bildungs-/ Beschäftigungsmaßnahmen sowie in ein soziales Netzwerk.

Neben der Einzelbetreuung der jungen Menschen findet eine intensive fallbezogene Vernetzungsarbeit mit den Institutionen und Einrichtungen, in denen die Jugendlichen/ Heranwachsenden eingebunden sind und gefördert werden, statt.

Die Eltern und andere Bezugspersonen werden bei Bedarf in den Hilfeprozess mit einbezogen.

Die BTW beginnt mit einem Erstgespräch bei der Jugendhilfe im Strafverfahren. Inhaltlich stehen dabei die Klärung der Rahmenbedingungen, ein erstes Kennenlernen sowie die Vereinbarung erster Arbeitsziele im Vordergrund. Im weiteren Verlauf finden regelmäßige, in der Regel wöchentliche, Termine mit dem/der zuständigen Betreuungshelfer*in statt. Die Termine finden je nach individuellem Bedarf sowohl in den Räumlichkeiten der Fachstelle update oder aufsuchend, d.h. im Lebensumfeld der Jugendlichen/Heranwachsenden oder bei anderen beteiligten Institutionen, z.B. Schule, Behörden, etc. statt. Nach ca. 6 Wochen erfolgt ein Zielvereinbarungsgespräch, bei dem die ersten Arbeitsziele konkretisiert und unter Beteiligung des jungen Menschen, des Betreuenden und der Jugendhilfe im Strafverfahren festgeschrieben werden. Die BTW orientiert sich eng an den Bedürfnissen und Themen der jungen Menschen. Ein wesentliches Element der Einzelfallhilfe ist die kontinuierliche Reflexion des eigenen Konsumverhaltens und der eigenen Lebenssituation sowie die Bearbeitung aktueller Krisen und Probleme. Am Ende der Maßnahme erfolgt ein gemeinsames Abschlussgespräch.

Die Betreuungsweisung – Schwerpunkt: Sucht und/oder psychische Störungen wird von pädagogischen Fachkräften der Fachstelle update angeboten, die über suchtspezifische und therapeutische Fach- und Methodenkompetenz verfügen. Das Team ist paritätisch besetzt.

Nach Empfehlung der Maßnahme durch die Jugendhilfe im Strafverfahren und Verurteilung durch das Jugendgericht erfolgt die Zuweisung im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) durch die Jugendhilfe im Strafverfahren.

So kommen wir ins Gespräch:

Rufen Sie an unter: 0228-688588-0
Per E-Mail: update@cd-bonn.de

Ansprechpartnerin:

Stefanie Schlegel