Sozialer Trainingskurs Suchtprävention

Innerhalb des Kurses werden die Teilnehmer*innen umfassend über die spezifischen Wirkungen einzelner Substanzen, sowie über die psychischen, physischen und sozialen Folgen des Drogengebrauchs und Missbrauchs informiert. Sie werden in die Lage versetzt, ihren Umgang mit Drogen zu reflektieren und ihre sozialen und persönlichen Kompetenzen zu erweitern. Bei diesem Gruppenangebot handelt es sich um ein strukturiertes Kursprogramm mit einem psychoedukativen Ansatz.

STK Sucht

Gesetzliche Grundlage für den Sozialen Trainingskurs Suchtprävention (STK) sind die §§ 9, 10 und 23 JGG. Der STK richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren (zum Zeitpunkt der Straftat), bei denen eine gerichtliche Auflage zur Auseinandersetzung ihres problematischen Umgangs mit Alkohol und Drogen vorliegt.
Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass das delinquente Verhalten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht länger als 2 Jahre zurückliegen sollte. Ebenso werden Teilnehmer*innen aus diesem Kursangebot verwiesen, die nicht über ein ausreichendes Maß an Motivation verfügen oder anderer Hilfen bedürfen.
Ziel ist es, durch die Reflexion des Umgangs mit Alkohol und/oder Drogen, die Kursteilnehmer*innen in eine adäquate Auseinandersetzung mit ihrer Straftat zu bringen, um so dauerhaft weiteres delinquentes Verhalten zu verhindern.

Der soziale Trainingskurs bietet Raum für die Entfaltung von Spontaneität und fördert die Impulskontrollfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Selbstregulierung, Selbstorganisation und die Selbstverantwortung der Teilnehmenden. Das Hinterfragen von geschlechtsspezifischem Rollenverhalten, die Entwicklung von Beziehungsfähigkeit und die Stärkung des Selbstbewusstseins sind weitere wichtige Inhalte dieses Angebots. Die Vermittlung gültiger Rechtsnormen soll die Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive der Jugendlichen und Heranwachsenden fördern.

Der STK beginnt mit einem erlebnispädagogischen Eröffnungsworkshop an einem Wochenende im Seilgarten der Jugendakademie Bornheim Walberberg. Inhaltlich widmet sich dieser Workshop der Vorstellung des Ablaufes dieses Kursangebots, des ersten Kennenlernens, sowie der Erarbeitung und Anerkennung eines gemeinsamen Arbeitskontraktes.

Daran schließt sich ein 10-wöchiges Kursangebot an, das aus jeweils einer 90-minütigen Gruppensitzung pro Woche besteht. Inhalte dieser Gruppenangebote sind ausführliche Informationen zu Wirkungen und Folgen der unterschiedlichen legalen und illegalen Drogen. Während verschiedener Exkursionen lernen die Jugendlichen und Heranwachsenden die unterschiedlichen Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe kennen. Ein wesentliches Element der Gruppenabende ist die Reflexion des eigenen Umgangs mit Suchtmitteln, sowie die Bearbeitung akuter Konflikte und aktueller Krisen und Probleme. Den Abschluss des Kurses bildet eine Tagesveranstaltung zur Stärkung und Vertiefung der neu erworbenen sozialen Kompetenzen und Kenntnisse.

Über eine an den Bedürfnissen und Themen der Jugendlichen und Heranwachsenden orientierte Gruppenarbeit können die Kursteilnehmenden persönliche Motivationen entwickeln, sowie in einem Prozess der intensiven Auseinandersetzung mit ihrem bisherigen Suchtmittelkonsum zu ersten Handlungsplänen für alternative Verhaltensstrategien gelangen. Im geschützten Rahmen des Gruppenangebots werden hierbei neue Verhaltensweisen trainiert, erprobt und angemessen reflektiert. Dies bezieht auch die Beschäftigung des delinquenten Verhaltens der Kursteilnehmer*innen mit ein. Der soziale Trainingskurs wird jeweils von 2 sozialpädagogischen Fachkräften von update durchgeführt.

Die im Rahmen der bisher durchgeführten Sozialen Trainingskurse gemachten Erfahrungen und der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Forschung belegen, dass diese Form des Angebots für die entsprechende Zielgruppe einen zielführenden und effektiven Ansatz bietet, sich mit dem eigenen Suchtmittelkonsum auseinander zu setzen und sich so neue, persönliche Perspektiven und Kompetenzen zu erarbeiten.

Während und vor den Gruppentreffen ist der Konsum oder Handel von illegalen Suchtstoffen und Alkohol verboten. Die regelmäßige Teilnahme, pünktliches Erscheinen und aktive Mitwirkung an der Gruppenarbeit sind verpflichtend und Voraussetzung für die abschließende Teilnahmebescheinigung. Die Teilnehmenden verzichten auf Drohungen und Gewaltanwendung. Körperliche Gewalt gegen Gruppenmitglieder oder die Gruppenleitung führen zum Ausschluss aus dem Kurs.

Die Empfehlung zur Maßnahme erfolgt durch die Jugendgerichtshilfe und über die Verurteilung durch das Jugendgericht oder direkt über die Staatsanwaltschaft.

So kommen wir ins Gespräch:

Rufen Sie an unter: 0228-688588-0
Per E-Mail: update@cd-bonn.de

Ansprechpartner:

Gregor Winand